1. Allgemeines
Die vorliegenden Bedingungen legen fest, in welchem Rahmen SmartPhone seine Dienstleistungen erbringt. Zu den SmartPhone Dienstleistungen gehören:
- Smart Numbers 0800, 0840, 0842, 0844, 0848 und 0900, 0901, 0906
- Smart IVR
- Smart Call Agent
Die genauen Bedingungen werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
- in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- im Smart Number Vertrag
- in der gültigen Preisliste
SmartPhone ist ein Unternehmen der VTX TELECOM Gruppe.
2. Begriffe
2.1 Smart Numbers
SmartPhone ermöglicht dem Kunden, über die Smart Numbers 0800, 084X und 090X Informations-, Beratungs- und Gesprächsdienstleistungen sowie Produkte anzubieten oder zu verkaufen.
Es werden mehrere Tarife angeboten: gratis, mit geteilten Kosten, pro Minute, eine Kombination von Grundtarif und anschliessendem Tarif pro Minute sowie Tarife, welche aus einem oder mehreren Grundtarifen und einer Kombination von Fix- und/oder Minutentarifen bestehen.
Der Kunde muss gemäss den geltenden Bestimmungen die seinem Angebot entsprechende Nummernkategorie anwenden. Bei Differenzen bezüglich Auslegung ist SmartPhone allein berechtigt zu entscheiden, unter welcher Nummernkategorie ein Angebot aufgeschaltet werden darf.
Die Zuteilung der Smart Numbers erfolgt ausschliesslich durch das BAKOM. Der Kunde kann die Zuteilung einer Nummer entweder selbst beim BAKOM beantragen oder SmartPhone beauftragen, an seiner Stelle alle nötigen administrativen Schritte für die Nummernzuteilung durch das BAKOM zu unternehmen. SmartPhone trägt keine Verantwortung in Bezug auf die zugeteilte Nummer.
2.2 Smart IVR/Smart Call Agent
SmartPhone ermöglicht dem Kunden, über die interaktiven Voice-Anwendungen Smart IVR und Smart Call Agent Informationen und Telefondienste anzubieten. Diese Informationen werden auf den Installationen von SmartPhone gehostet und können über ein Webinterface verwaltet werden.
Der Kunde ist für alle über sein Webinterface zur Verwaltung von Smart IVR/SCA vorgenommenen Konfigurationen, Installationen und Änderungen selbst verantwortlich und haftet für allfällige Konsequenzen.
2.3 Phone2Pay
Mit der telefonischen Microbilling-Lösung Phone2Pay ermöglicht SmartPhone dem Kunden, Informations-, Beratungs- und Gesprächsdienstleistungen sowie Produkte über eine Smart Number zu verkaufen.
3. Telefoninstallation beim Kunden
Der Kunde ist für die Telefoninfrastruktur, die er zur Beantwortung der Anrufe auf seine SmartPhone Dienstleistungen verwendet, selbst verantwortlich.
SmartPhone kann nicht garantieren, dass keine direkten Verbindungen zu den Zielnummern des Kunden hergestellt werden können und ihm dadurch der ihm zustehende finanzielle Anteil entgeht; für diesen Fall lehnt SmartPhone jede Verantwortung ab.
4. Anwendungsbereich der SmartPhone Dienstleistungen
Der Kunde hat sich bezüglich der Nutzung der SmartPhone Dienstleistungen strikt an die geltende schweizerische Gesetzgebung, namentlich an das Fernmeldegesetz (FMG), die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) und die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) zu halten.
Ferner hat er die technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) für die Einzelnummerzuteilung zu befolgen (SR 784.101.113/2.10).
Alle Bereitstellungen, Angebote und Verkäufe von Dienstleistungen, Waren, Mitteilungen oder Nachrichten mit unzulässigem oder zu rechtswidrigen Gesprächen führendem Inhalt sind untersagt. Insbesondere verboten sind die Darstellung von Gewalt, die Anstiftung zu Gewalt und die Rassendiskriminierung.
4.1 Nutzungs- und Betriebsbestimmungen einer SmartPhone Dienstleistung
Der Kunde verpflichtet sich, sich an die direkten Vereinbarungen zwischen SmartPhone und anderen Schweizer Anbietern zu halten, die direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für Anrufe auf die Smart Numbers sowie dem Inkasso und der Auszahlung der mit der Nutzung der Smart Number erzielten Beträge zu tun haben, wie Interkonnektionsverträge und die Branchen-Vereinbarung für TelekommunikationsMehrwertdienste des ASUT (abrufbar unter: https://www.smartphone.ch). Die Hostingmodalitäten eines Smart IVR oder Smart Call Agent Dienstes verstehen sich für eine angemessene Nutzung der bereitgestellten Systeme (Speicherplatz,
Telekommunikationsressourcen). Der Kunde hält sich bei der Nutzung der bereitgestellten technischen Infrastruktur strikt an die Schweizer Gesetzgebung und die anwendbaren internationalen Abkommen.
Das Nutzungsrecht für Smart IVR und Smart Call Agent wird ausschliesslich dem Kunden und nur während der Vertragsdauer gewährt. Der Kunde kann nach Ablauf des Vertrags keine Ansprüche an diesen Dienstleistungen geltend machen.
4.2 Einschränkungen bezüglich der SmartPhone Dienstleistungen
Alle über SmartPhone Dienstleistungen verbreiteten Angebote betreffend:
- Anschaffungen auf Kredit, Finanzierungs- oder Leasinggeschäfte
- alle Arten von Verkaufsförderung oder Werbung für Medikamente
- Rechtsinformationen und -auskünfte
- Stellen- und Wohnungsangebote
- Dienstleistungen und Produkte für Erwachsene mit erotischem Inhalt
- Lotterien, Wettbewerbe, Glücksspiele
- usw
Müssen sich in jedem Fall im Rahmen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze sowie der Rechtsvorschriften der Schweiz bewegen und gegebenenfalls vorgängig der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden.
Sie sind im Vertrag unmissverständlich als solche zu kennzeichnen und SmartPhone vorgängig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen.
Der Kunde verpflichtet sich, sich an die in den Punkten 4 bis 4.2 genannten Bestimmungen zu halten.
5. Vertrags- und gesetzeswidrige Nutzung einer SmartPhone Dienstleistung oder Verdacht auf eine solche
Dem Kunden ist es untersagt, den Dienst für Telefonverbindungen zu verwenden (und dies Dritten zu erlauben), die gegen die in den Punkten 4. bis 4.2 enthaltenen Bestimmungen verstossen oder für Dritte rechtswidrige Leistungen zu erbringen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen und Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder missbräuchlicher Nutzung der ihm zugeteilten Nummer behält sich SmartPhone vor, mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung oder weitere Vergütung zugunsten des Kunden die entsprechende Nummer ohne Vorwarnung zu sperren oder den Vertrag für einen Teil oder für alle Nummern zu kündigen. Der Kunde haftet für alle durch missbräuchliche, rechtswidrige und vertragswidrige Nutzung der Dienste durch ihn selbst oder durch Dritte entstandenen Auslagen, Schadenersatzforderungen, Beträge oder Bussen und hat SmartPhone dafür zu entschädigen.
SmartPhone behält sich das Recht vor, die Auszahlung des durch die Nutzung einer Smart Number erzielten Betrags teilweise oder ganz einzustellen, wenn eine Behörde oder ein anderer Schweizer Anbieter, die/der direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für Anrufe auf die Smart Numbers sowie dem Inkasso und der Auszahlung der mit der Nutzung der Smart Number erzielten Beträge zu tun haben, eine gemäss den Punkten 4. bis 4.2 vertragswidrige Nutzung feststellt oder wenn diesbezüglicher ein Verdacht besteht.
Eine Nutzung der Dienste durch den Kunden selbst oder durch Dritte ist missbräuchlich, rechtswidrig oder vertragswidrig, wenn sie gegen die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst.
Wird ein Schlichtungsverfahren gegen einen Dienst eingeleitet, der vom Kunden über eine SmartPhone Dienstleistung angeboten wird, hat der Kunde die Verteidigung zu übernehmen und für die Kosten aufzukommen.
6. Folgen bei einer vertrags- und gesetzeswidrigen Nutzung einer SmartPhone Dienstleistung oder bei einem Verdacht auf eine solche
Meldet eine Behörde, ein anderer Anbieter oder SmartPhone eine vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung einer SmartPhone Dienstleistung oder äussert einen entsprechenden Verdacht, wird eine Untersuchung eingeleitet. Für die Dauer der Untersuchung wird die Auszahlung aller mit der betroffenen Smart Number in Zusammenhang stehenden Beträge eingestellt. Vorsorglich können von den noch auszuzahlenden Beträgen Garantien einbehalten werden, um Kosten und allfällige Auslagen zu decken, die von den Anbietern oder von SmartPhone geltend gemacht werden können.
SmartPhone ist verpflichtet die Beträge, die den Endkunden gemäss Entscheid der betroffenen Anbieter zurückerstattet werden sollen, einzubehalten. SmartPhone übernimmt keine Haftung in Zusammenhang mit diesen Rückerstattungen.
Sämtliche Kosten, insbesondere solche, die den Anbietern durch dieses Verfahren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzlich stellt SmartPhone dem Kunden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 200.– exkl. MwSt. pro Endkundenbeschwerde in Rechnung.
7. Missbräuche
Besteht der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Smart Number und/oder der SmartPhone Dienstleistung (z.B. auffällig lange Gesprächsdauer oder eine grosse Anzahl Anrufe von der gleichen Anrufnummer, starker Anstieg der eingegangenen Beträge auf einer bestimmten Nummer im Vergleich zu den Vormonaten, enge Beziehung zwischen dem Anrufer und dem Anbieter oder seinen Mitarbeitenden usw.), kann SmartPhone eine interne Untersuchung anordnen, deren Ablauf sie selbst bestimmt. In jedem Fall ist der Kunde gehalten, bei der Untersuchung aktiv mitzuarbeiten. Nach Abschluss der Untersuchung wird dem Dienstanbieter Bericht erstattet. Besteht der Verdacht auf einen gesetzlichen Verstoss kann Anzeige erstattet werden.
Die Punkte 5 und 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäss.
8. Leistungen des Kunden
8.1 Allgemeine Pflichten
Der Kunde ist für alle Leistungen und Inhalte, die er anbietet oder zugänglich macht, selbst verantwortlich. Er hat sich zu erkundigen, ob seine Angebote bewilligungspflichtig sind und gegebenenfalls die nötige Bewilligung einzuholen.
Der Kunde ist verpflichtet:
- sein Angebot im Basisvertrag genau und wahrheitsgetreu zu beschreiben; er unterrichtet SmartPhone schriftlich und 20 Tage im Voraus von jeder Änderung des Angebots
- das Angebot und dessen Werbung dem Inhalt des Basisvertrags entsprechend umzusetzen
- den entsprechenden Tarif in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) sowie den geltenden Regeln des BAKOM über die Nummernzuteilung zu veröffentlichen
- bei sämtlichen Informationen, die normalerweise aktualisiert werden (Finanz- und Börseninformationen, Aktionsangebote usw.), das Datum der letzten Aktualisierung (z.B. Kurs von, Angebot vom tt.mm.jjjj) aufzuführen
- SmartPhone seine vollständigen und gültigen Kontaktangaben mitzuteilen; um die korrekte Vertragsausführung zu gewährleisten, ist SmartPhone umgehend über Änderungen der Kontaktangaben zu informieren
- die SmartPhone Dienstleistungen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte zu verkaufen
8.2 Nummern ohne Information, nicht verfügbare Angebote, Warteschlaufen
Der Zugang zum Angebot über eine 090x Smart Number darf weder verzögert, noch darf die Gesprächsdauer unnötig verlängert werden. Die Verwaltung der Anrufe und Warteschlaufen müssen in jedem Punkt gesetzeskonform sein und sich insbesondere an das Fernmeldegesetz (FMG) und die technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) halten.
8.3 Internetverbindungen
Internetverbindungen über Dialer oder Web-Dialer, die eine Smart Number vom Typ 090X verwenden, sind strengstens verboten.
8.4 Massenanrufe
Der Kunde hat vorgängig bei SmartPhone eine Genehmigung einzuholen, wenn er beabsichtigt, eine grosse Zahl von Anrufen, etwa im Zusammenhang mit Radio-, Fernseh-, Presse- oder anderen Medienmitteilungen, zu tätigen.
Der Kunde hat folgende Bedingungen einzuhalten:
- Jedes Angebot, das Massenanrufe auslösen kann, muss SmartPhone mindestens 48 Stunden im Voraus gemeldet werden. SmartPhone kann diesem Angebot eine Sondernummer zuweisen
- Die durchschnittliche Dauer jedes Anrufs darf zwei Minuten nicht übersteigen
- Die Werbemassnahmen, mit denen diese Anrufe ausgelöst werden sollen, dürfen die Anrufer nicht verleiten, bei SmartPhone, Swisscom, SBB, öffentlichen Verwaltungen, der Polizei oder der Feuerwehr anzurufen
- Falls Massenanrufe in Zeiten stattfinden, in denen das Telefonnetz ohnehin stark belastet ist, haftet SmartPhone nicht für eventuell verloren gegangene Anrufe
8.5 Pflichten des Kunden bezüglich gesprochener Inserate
Der Kunde darf in keinem Fall gesprochene Inserate von Minderjährigen annehmen. Erhält der Kunde gesprochene Inserate, die an Dritte gerichtet sind und diese dazu auffordern, telefonisch mit einer Person oder einem Unternehmen in Verbindung zu treten, ist er dazu verpflichtet:
- mit dem Absender des gesprochenen Inserats in Verbindung zu treten, um sicherzustellen, dass dieser wirklich Urheber des Inserats ist
- das Empfangsdatum sowie die Telefonnummer und den Namen des Absenders jedes Inserats zu registrieren und aufzubewahren
- auf die Verbreitung des Inserats an Dritte zu verzichten, wenn diese nicht mit dessen Absender in Verbindung treten können
- das Inserat sofort zu entfernen, wenn es der Absender wünscht
8.6 Erreichbarkeit
Der Kunde hat die Anfragen und Schreiben, die an seine vom BAKOM veröffentlichte Korrespondenzadresse oder jede andere Adresse oder Kontaktnummer adressiert sind, innert angemessener Frist zu beantworten.
9. Preise
Die Preise für die Erbringung der SmartPhone Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken.
SmartPhone behält sich Preisänderungen vor. Im Falle einer Preiserhöhung wird der Kunde mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
Eine Preisänderung berechtigt nicht zu einer gebührenfreien Kündigung.
9.1 KMU-Paket
Das KMU-Paket ist ein exklusiver Dienst für Unternehmen, die eine SmartNumber betreiben und bei einer Mitgliedsfirma der VTX TELECOM GRUPPE über mindestens einen Business-Dienst für Voice und/oder Data verfügen.
Bei Kündigung des SmartNumber-Vertrags oder des Business-Dienstes Voice und/oder Data bei der VTX TELECOM Gruppe entfallen sämtliche für das KMU-Paket vorgesehenen Vergünstigungen.
10. Auszahlung an den Kunden – Rückerstattungen im Rahmen der Smart Numbers
SmartPhone lässt dem Kunden einmal im Monat eine Gesamtabrechnung zukommen, die alle Kosten von SmartPhone sowie den allfälligen Anbieteranteil des Kunden enthält. Diese beiden Beträge werden miteinander verrechnet.
Die Abrechnung beruht auf der ausführlichen Liste aller im Vormonat eingegangenen Anrufe. Diese Liste kann vom Kunden über das Webinterface von Smart Administration jederzeit eingesehen werden. Sie dient der Information und kann vom Kunden in keiner Weise geltend gemacht werden.
Der Kunde kann die Gesamtabrechnung, die allein verbindlich ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt oder Bereitstellung anfechten. Nach Ablauf dieser Frist und ohne schriftliche Einsprache seinerseits gilt die Gesamtabrechnung als akzeptiert.
Ergibt die Verrechnung einen Saldo zugunsten des Kunden, überweist SmartPhone dem Kunden den Anbieteranteil spätestens 45 Tage nach dem Betriebsmonat. Die Bestimmungen von Ziffer 5, 6, 7 und 12 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Der Kunde ermächtigt SmartPhone, den Anbieteranteil mit sämtlichen von ihm noch geschuldeten Ausständen zugunsten einer der Gesellschaften der VTX TELECOM Gruppe zu verrechnen.
11. Garantien
SmartPhone kann im Zusammenhang mit dem Betrieb von SmartPhone Dienstleistungen jederzeit Garantieleistungen verlangen. SmartPhone behält sich das Recht vor, die betroffenen SmartPhone Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung und ohne Vorwarnung zu sperren, falls diese Garantien nicht in der vorgegebenen Frist entrichtet werden. Der Kunde kann keinesfalls direkte oder indirekte Entschädigungen für finanzielle oder geschäftliche Einbussen geltend machen.
12. Chargeback der 090X Smart Numbers
Ist die betroffene Telefongesellschaft (gemäss den Bestimmungen des Interkonnektionsvertrags mit Swisscom) nicht in der Lage, die Beträge einzukassieren, die ihm aufgrund der Nutzung des 090X-Dienstes durch den Kunden zustehen, kann SmartPhone vom Kunden verlangen, dass dieser SmartPhone die bereits überwiesenen Beträge zurückvergütet.
SmartPhone ist berechtigt, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Anrufer nicht in der Lage ist, die für den 0900-0901-0906-Dienstbeanspruchten Leistungen zu begleichen.
13. Smart Administration
Smart Administration ist ein Webinterface, mit dem die Inhaber einer Smart Number die Einstellungen ihrer Nummer selbst verwalten können.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Konfigurationen, Installationen und Änderungen, die er über Smart Administration vornimmt, sowie für deren Folgen.
Für Smart Administration gelten die gleichen Kündigungsbestimmungen wie für die Smart Nummer (vgl. Ziffer 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
14. Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerpflichtige Kunden haben ihre MwSt.-Nummer (mit Kopie der Bescheinigung) sowie allfällige wichtige Informationen und Änderungen im Zusammenhang mit ihrer Mehrwertsteuerpflicht SmartPhone unaufgefordert mitzuteilen.
Der dem mehrwertsteuerpflichtigen Kunden überwiesene Anbieteranteil versteht sich einschliesslich MwSt. Teilt der Kunde SmartPhone seine MwSt.-Nummer nicht oder zu spät mit, wird ihm der Anbieteranteil ohne MwSt. gutgeschrieben. Der Kunde ist verpflichtet, SmartPhone alle fälschlicherweise oder infolge einer falschen MwSt.-Nummer berwiesenen MwSt.-Beträge zurückzuerstatten.
15. Haftung
Die Parteien anerkennen, dass SmartPhone zur Erbringung ihrer Dienstleistungen die entsprechenden Einrichtungen optimal unterhalten muss.
SmartPhone haftet in keinem Fall für die Nichterbringung oder unvollständige Erbringung der Dienstleistungen.
SmartPhone behält sich das Recht vor, die Dienste zur Verbesserung der Netzleistung und zur Durchführung von ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Wenn möglich, wird der Teilnehmer mindestens fünf Tage vor einer solchen Unterbrechung schriftlich über deren Zeitpunkt und Dauer informiert.
Im Weiteren kann SmartPhone in keinem Fall für Handlungen, Unterlassungen, Unterbrechungen der Dienste, Qualitätsprobleme oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden, verantwortlich gemacht werden.
SmartPhone haftet dem Kunden gegenüber nicht für direkte oder indirekte Schäden, insbesondere für finanzielle oder geschäftliche Einbussen und durch Fahrlässigkeit oder andere Ereignisse verursachte Ertragsminderungen.
16. Vertragsdauer
Der Vertrag tritt bei der Aufschaltung des oder der Dienste durch SmartPhone in Kraft und ist unbeschränkt gültig, falls im Vertrag kein Enddatum angegeben ist.
17. Kündigung
SmartPhone und der Kunde können den unbeschränkt geltenden Vertrag für alle SmartPhone Dienstleistungen schriftlich unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf Ende eines Monates kündigen.
Der Kunde verzichtet während der gesamten Vertragslaufzeit auf die Portierung seiner Smart Number(s) zu einem anderen Telekommunikationsanbieter.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung, das heisst bei vorzeitiger Portierung, stellt SmartPhone sechs volle Monatsgebühren in Rechnung und kann zudem für den Zeitraum von der Portierung bis zum vereinbarten Vertragsende eine Entschädigung von mindestens Fr. 500.– (zzgl. MwSt.) pro Monat und Smart Number verrechnen.
Vorbehalten bleiben die Kündigungsbestimmungen von SmartPhone unter Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann SmartPhone den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf ein Monatsende kündigen. Der Kunde muss eine Strafgebühr in Höhe von fünf Monatsgebühren entrichten. Überdies sind alle ausstehenden Beträge nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist sofort einforderbar.
Die gleichen Kündigungsbedingungen gelten auch im Falle eines SmartNumber-Widerrufs durch das BAKOM oder einer anderen zuständigen Schweizer Behörde.
Bei Kündigung einer Smart Number leitet SmartPhone die technischen Schritte zur Deaktivierung gemäss BAKOM-Entscheid oder gegebenenfalls zur Portierung zu einem anderen Betreiber (Outporting) ein; die mit diesen Umtrieben verbundenen Kosten von Fr.80.– exkl. MwSt. pro Nummer werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.
Sicherungsmassnahmen zur Eintreibung dieses Betrags bleiben vorbehalten.
Während des Inkassoverfahrens kann SmartPhone dem Kunden ab Fälligkeit der Rechnung Mahngebühren (in Höhe von Fr. 15.– inkl. MwSt.) und Verzugszinsen in Höhe von 5% (Art. 73 OR) belasten.
Von SmartPhone oder vom Kunden erworbene Rechte oder Pflichten werden von der Kündigung des Vertrags nicht berührt.
Die SmartPhone geschuldeten Beträge gelten als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG.
18. Abtretung
Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von SmartPhone ist der Kunde nicht berechtigt seine Rechte abzutreten oder die Verpflichtungen in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu delegieren. SmartPhone hingegen kann diesen Vertrag (Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag) ohne vorherige schriftliche Zustimmung an eine Firma, die unter Kontrolle oder im Besitz von SmartPhone oder der Mitgliederfirmen der VTX TELECOM Gruppe ist, oder an jede andere Drittfirma abtreten, dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die genannte Firma die in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Verpflichtungen dem Kunden gegenüber garantiert
19. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden. Der Kunde wird von SmartPhone davon in Kenntnis gesetzt und hat daraufhin vier Wochen Zeit, diese neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich anzufechten. Die Information kann auch rechtsgültig über die Gesamtabrechnung, die der Kunde per Post erhält oder über das Smart Administration Webinterface abruft (Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), erfolgen.
Unterlässt es der Kunde, die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich anzufechten, treten diese nach Ablauf der genannten vier Wochen in Kraft.
Sollte eine der beiden Parteien irgendeine der vorliegenden Bestimmungen nicht anwenden, so gilt dies nicht als Verzicht auf besagte Bestimmung.
20. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pully.
Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht