Premium Rate Numbers werden auf der ganzen Welt verwendet. Die Gesetzgebung in Bezug auf die Festsetzung der Gesprächsdauer unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. Ein kurzer Vergleich der Schweizer Praxis mit den Vorschriften in unseren Nachbarländern.
In Frankreich und Belgien haben die Telekommunikationsbehörden Regeln für die maximale Gesprächsdauer bei Anrufen auf Mehrwertnummern festgelegt. Nach Ablauf einer bestimmten Anzahl Minuten wird das Gespräch unterbrochen. Mit dieser Regelung sollen die Verbraucher geschützt werden. Sie verhindert, dass sie die Kontrolle über ihre Telefonkosten verlieren. In Belgien wird das Gespräch unabhängig vom angewandten Tarif nach 10 Minuten, in Frankreich nach 30 Minuten beendet.
In der Schweiz hat das BAKOM mit dem neuen Fernmeldegesetz eine Preisobergrenze in Schweizer Franken eingeführt. Die Regelung ist deutlich flexibler als die Vorschriften in den europäischen Nachbarländern. Es gilt eine Obergrenze von maximal Fr. 400.– pro Verbindung, auch hier unabhängig vom Minutentarif. Die längstmögliche Gesprächszeit kann somit abhängig vom verrechneten Minutentarif stark variieren. Eine Verbindung zum Tarif von Fr. 2.50/Min. kann bis zu 160 Minuten (2 Std. 40 Min.) dauern.
Durch diese lockereren gesetzlichen Vorschriften sind Mehrwertnummern in der Schweiz deutlich rentabler als in Frankreich, Belgien und anderen Nachbarländern.
SmartPhone hat den Höchstbetrag pro Verbindung auf Fr. 395.– festgelegt, um eine Sicherheitsmarge zu behalten. Nimmt man das vorherige Beispiel, wird der Anruf nur zwei Minuten früher unterbrochen (d.h. nach 2:38 Stunden).