Wie alle gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten in der Schweiz untersteht auch der Telekommunikationsmarkt mitsamt Gratisnummern, Nummern mit geteilten Kosten und gebührenpflichtigen Nummern speziellen Gesetzen und Stellen. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige vor und erklären Ihnen kurz die Formalitäten für den Bezug einer Mehrwertnummer.
Die wichtigsten staatlichen Stellen im Bereich der Mehrwertnummern in der Schweiz sind das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern kann die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (Ombudscom) eingeschaltet werden.
Zuständige Stellen (BAKOM, SECO, Ombudscom)
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit Sitz in Biel befasst sich auf gesamtschweizerischer Ebene mit Telekommunikations-, Rundfunk- und Postfragen.
Es nimmt hoheitliche und regulatorische Aufgaben wahr und ist für die Gewährleistung der Qualität und die Zukunft der genannten Bereiche zuständig.
Das BAKOM entspricht der deutschen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).
Bei seiner Gründung im Jahr 1992 hatte das BAKOM die Aufgabe, den Radio- und Fernsehbereich zu regeln und die Voraussetzungen für die Öffnung des Telekommunikationsmarktes zu schaffen. Es ist eine neutrale Instanz und garantiert, dass der Wettbewerb infolge der Liberalisierung richtig funktioniert.
Seit 2012 bereitet das Amt die Entscheide der Schweizer Regierung (Bundesrat), des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor und setzt sie um.
Es ist allein für die Zuteilung der Mehrwertnummern und ihre Verrechnung an Unternehmen und Privatpersonen zuständig. Ausserdem reguliert und überwacht es den Fernmeldemarkt.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Es hat die Aufgabe, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen und die dafür nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ausserdem achtet es darauf, dass alle Schweizer Märkte über die nötigen Voraussetzungen für ein Wachstum verfügen.
Das SECO spielt im Fernmeldemarkt eine wichtige Rolle, denn es bereitet über seinen juristischen Dienst die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vor, die auch die Preisangaben und die Werbung für telefonische Mehrwertdienste vorschreibt.
Schlichtungsstelle für Telekommunikation (Ombudscom)
Ombudscom ist die Schlichtungsstelle für Telekommunikation.
Sie vermittelt bei zivilen Streitigkeiten unparteiisch zwischen Benutzern und Fernmeldedienstanbietern.
Die Schlichtungsstelle Ombudscom wurde als Stiftung von UPC Cablecom GmbH, Orange Communications SA, Sunrise Communications AG, Swisscom AG, SAVASS (Swiss Assocation Value Added Service) und den Konsumentenorganisationen Kf (Konsumentenforum), FRC Fédération Romande des Consommateurs) und Associazione Consumatrici della Svizzera italiana gegründet und untersteht der Aufsicht des BAKOM, in dessen Auftrag sie arbeitet.
Gesetze und Verordnungen zu Mehrwertnummern
Fernmeldegesetz (FMG)
Das Fernmeldegesetz (FMG) reguliert den Telekommunikationsmarkt, um der Schweizer Bevölkerung im In- und Ausland qualitativ hochstehende Fernmeldedienste zu bieten.
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleistet den lauteren und unverfälschten Wettbewerb zwischen den Beteiligten des Fernmeldemarkts.
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) regelt unter anderem die Preisangaben und die Werbung für telefonische Mehrwertdienstnummern.
Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
Die Bestimmungen der Verordnung über Fernmeldedienste stützen sich auf die vorgenannten Gesetze und Verordnungen (FMG, UWG, PBV).
Im Rahmen der nächsten Revision der FDV, die am 1. Juli 2015 in Kraft tritt, soll auch die PBV angepasst werden.
Bei Anrufen auf Mehrwertnummern darf dem Kunden nur die angekündigte Grundgebühr oder der angekündigte Preis pro Minute in Rechnung gestellt werden. Somit sind zusätzliche Mehrkosten nicht mehr erlaubt. Ein Anruf, der mit Fr. 2.50/Min. bekanntgegeben wird, darf demnach nicht mehr als Fr. 2.50/Min. kosten.
Anrufe auf 0800-Nummern müssen vollkommen kostenlos sein, unabhängig davon, ob sie ab Fest- oder Mobilnetz getätigt werden.
Mit diesen neuen Bestimmungen soll der Schutz der Konsumenten im Bereich der Mehrwertdienste verstärkt und die Preisbekanntgaben transparenter gemacht werden.
Wer eine gebührenpflichtige Nummer beziehen möchte, muss sich beim Bundesamt für Kommunikation anmelden und die Nummer dort bestellen. Seit 2007 können diese Formalitäten per Internet erledigt werden. Dem Leitungsinhaber werden Bearbeitungsgebühren (eine einmalige Zuteilungsgebühr von Fr. 80.– und eine jährliche Verwaltungsgebühr von Fr. 12.–) in Rechnung gestellt. Anschliessend muss der Leitungsinhaber bei einem Mehrwertdienstanbieter einen Vertrag oder ein Abonnement abschliessen. Der unabhängige, in diesem Bereich tätige Anbieter SmartPhone hat den Vorteil, dass er in regelmässigem Kontakt mit dem BAKOM steht und diese Formalitäten für seine Kunden erledigen kann.